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   VG Koblenz, 20.10.2004 - 2 K 2239/04   

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VG Koblenz, 20.10.2004 - 2 K 2239/04 (https://dejure.org/2004,26027)
VG Koblenz, Entscheidung vom 20.10.2004 - 2 K 2239/04 (https://dejure.org/2004,26027)
VG Koblenz, Entscheidung vom 20. Oktober 2004 - 2 K 2239/04 (https://dejure.org/2004,26027)
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  • BVerwG, 20.06.1983 - 6 C 2.81

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen

    Auszug aus VG Koblenz, 20.10.2004 - 2 K 2239/04
    Darüber hinaus bedarf es keines gesonderten Eingehens auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme im Rahmen der Ermessensbetätigung seitens der Behörde, da das Gesetz selbst mit dem Erfordernis "ernstliche Gefährdung" unter Begrenzung der Entlassungsmöglichkeit auf die ersten vier Dienstjahre dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trägt (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1980 - Az.: 2 C 16.78, BVerwGE 59, 361; Urteil vom 22. Juni 1983 - Az.: 6 C 2.81, NJW 1984, 338; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 1995 - Az.: 10 A 12.774/94.OVG, NVwZ-RR 1996, 401).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.1995 - 10 A 12774/94

    Soldat auf Zeit; Fristlose Entlassung; Rassistische Äußerungen ; Spotten über

    Auszug aus VG Koblenz, 20.10.2004 - 2 K 2239/04
    Darüber hinaus bedarf es keines gesonderten Eingehens auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme im Rahmen der Ermessensbetätigung seitens der Behörde, da das Gesetz selbst mit dem Erfordernis "ernstliche Gefährdung" unter Begrenzung der Entlassungsmöglichkeit auf die ersten vier Dienstjahre dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trägt (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1980 - Az.: 2 C 16.78, BVerwGE 59, 361; Urteil vom 22. Juni 1983 - Az.: 6 C 2.81, NJW 1984, 338; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 1995 - Az.: 10 A 12.774/94.OVG, NVwZ-RR 1996, 401).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 16.78

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Entlassung eines Soldaten

    Auszug aus VG Koblenz, 20.10.2004 - 2 K 2239/04
    Darüber hinaus bedarf es keines gesonderten Eingehens auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme im Rahmen der Ermessensbetätigung seitens der Behörde, da das Gesetz selbst mit dem Erfordernis "ernstliche Gefährdung" unter Begrenzung der Entlassungsmöglichkeit auf die ersten vier Dienstjahre dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trägt (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1980 - Az.: 2 C 16.78, BVerwGE 59, 361; Urteil vom 22. Juni 1983 - Az.: 6 C 2.81, NJW 1984, 338; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 1995 - Az.: 10 A 12.774/94.OVG, NVwZ-RR 1996, 401).
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